Bei Anbahnung eines neuen Projektes steht für Architekten und Ingenieure erfahrungsgemäß das Bauvorhaben selbst, seine Gestaltung und die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Zentrum der Aufmerksamkeit. Die Frage nach einer vorausschauenden Vertragsgestaltung, einem auskömmlichen Honorar und dessen Absicherung (HOAI, VOB, BGB) gerät oft ins Hintertreffen.
Ich berate und unterstütze Architekten und Ingenieure bei der Vertragsgestaltung, die auch beim öffentlichen Auftraggeber in Ausschreibungsverfahren oftmals durchaus vernünftigen Änderungen Raum lässt.
Innerhalb der von den Beteiligten geplanten und vereinbarten Bauzeit können gerade komplexe Bauvorhaben häufig nicht realisiert werden. Die Folge hiervon sind Forderungen der Unternehmen oder aber des Bauherren. Um einerseits Störungen des Bauablaufs so gering wie möglich zu halten, andererseits jedoch im Fall entstehender Bauzeitverlängerungen entsprechende Ansprüche zielorientiert durchsetzen oder abwehren zu können, ist bereits während komplexer Bauvorhaben eine vorausschauende und saubere Kommunikation und Dokumentation sinnvoll. Hierzu stehe ich meinen Mandanten während des Bauvorhabens beratend zur Seite.
Nachtragssachverhalte der Unternehmen gegenüber dem Bauherren lassen sich vor allem dann erfolgreich durchsetzen, wenn sie tatsächlich und rechtlich sauber aufbereitet und ergebnisorientiert kommuniziert werden. Gerade bei komplexen Bauvorhaben stehe ich meinen Mandanten hierzu begleitend als steter Ansprechpartner wie ein "In-house-Anwalt"zur Verfügung. So kann ich gemeinsam mit Ihnen im laufenden Projekt nachtragsrelevante Sachverhalte identifizieren und rechtzeitig und angemessen kommunizieren und verfolgen.
Spiegelbildlich und selbstverständlich in anderen Bauvorhaben unterstütze ich auch Bauherren, um durch ein von Beginn an effektives Nachtragsmanagement unberechtigte Zusatzforderungen zu vermeiden.
Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Es enthält die Rechtsgrundlagen bzw. Anspruchsgrundlagen für Baugenehmigungen und für Bauordnungsverfügungen (zum Beispiel Abrissverfügungen). Zudem ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht sonstige Vorgaben für den Bau (zum Beispiel Grenzabstände).
Im Bauordnungsrecht unterstütze ich meine Mandanten insbesondere bei der Auseinandersetzung mit Behörden, zum Beispiel bei dem Streit um eine Baugenehmigung oder bei der Abwehr einer Abrissverfügung oder einer unverhältnismäßigen Nebenbestimmung.